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Tipp vom Doc

Wunderheilung am Ellbogen

Von wegen Halbgötter in Weiß. Die Arbeit von uns Kinderärzten ist sehr unspektakulär. Nur beim „Kindermädchen-Ellbogen" werden wir kurz zu Helden.

Im Normalfall ist eine alltägliche Behandlung von uns so aufregend wie die 156. Deutsche Fußball-Meisterschaft des FC Bayern München: professionell aber vorhersehbar, langweilig aber im Normalfall erfolgreich. Doch es gibt einen Fall in der Kinderheilkunde, bei dem wir mit einem einzigen „Magic Move" kurz zu Helden werden: beim Kindermädchen-Ellbogen.

Das Krankheitsbild kommt relativ häufig vor und tritt im Kleinkindesalter auf, meist zwischen dem ersten und vierten Lebensjahr. Durch einen plötzlichen Zug am Unterarm (zum Beispiel beim „Engele, Engele flieg" spielen oder wenn das Kind trotzt und sich fallen lässt, während man es an der Hand hält) kommt es zu einer sogenannten Subluxation, also einem teilweisen Ausrasten des Unterarmknochens im Ellenbogengelenk.

Die Folge: Der Arm hängt mehr oder weniger schlaff herunter und das Kind kann ihn nicht mehr bewegen und klagt über Schmerzen. Im Normalfall braucht es keine weitere Diagnostik, vor allem kein Röntgen, wenn der Unfallhergang klar ist. Das Kind wird auf den Schoß eines Elternteils gesetzt, dann wird mit einer schnellen Bewegung der Unterarm wieder eingerenkt. Nach wenigen Minuten kann das Kind den Arm wieder normal bewegen und ist schmerzfrei.

Und wir Ärzte genießen unseren heldenhaften Moment :-).

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Mythen der Kinderheilkunde

Haben Sie diese Sätze schon mal gehört oder selbst gesagt? "Das Kind hat einen so gelben Rotz, das ist bestimmt etwas Bakterielles!" "Der Urin stinkt so arg, das ist bestimmt ein Harnwegsinfekt!" "Das Kind hustet so schlimm, das muss eine Lungenentzündung sein!" Alle Sätze hört man immer wieder und alle sind, Sie ahnen es bereits, Mumpitz.

Ringelröteln

Immer wieder gibt es Phasen, in denen Ringelröteln-Infektionen zunehmen. Für die betroffenen Kinder ist das in den allermeisten Fällen kein großes Thema - und trotzdem kann die Krankheit problematisch sein.

Kindertagesbetreuungsgesetz

Es gibt sie noch: gute Neuigkeiten aus dem Bürokratie-Dschungel! Die Bescheinigung nach §4 Kindertagesbetreuungsgesetz wird nicht mehr benötigt. Eltern können ab sofort einfach das Gelbe Heft und den Impfpass vorzeigen, wenn ihr Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung oder zu Tageseltern gehen soll.