Eine Untersuchung mit Weitsicht
Heute geht es um ein ganz wichtiges Gerät in unserer Praxis: das Augenscreening-Gerät! Dieses setzen wir dazu ein, um bei kleinen Kindern ab zehn bis zwölf Monaten die Augen zu überprüfen. Es ist eine Untersuchung mit Weitsicht - weil man ernsthafte Sehfehler rechtzeitig erkennen und therapieren kann.
Es ist eine richtig gute Sache, dass es seit vier oder fünf Jahren in den allermeisten Praxen ein Augenscreening-Gerät gibt - weil man damit in der Lage ist, sehr, sehr frühzeitig zu erkennen, ob ein Kind zum Augenarzt muss oder nicht.
Man kann sich darauf verlassen, dass bei Kindern, die mit diesem Gerät geprüft werden und keine Auffälligkeiten zeigen, der optische Apparat in Ordnung ist. Keine Angst, bei allen anderen Kindern heißt das noch lange nicht, dass sie einen schweren Sehfehler haben. Aber es bedeutet: Achtung, lieber Kinderarzt, schick dieses Kind bitte zum Augenarzt!
Ich kann Sie nur eindringlich bitten: Fragen Sie bei Ihrem Kinderarzt nach, sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind spätestens mit zwei Jahren, besser schon mit einem Jahr, mit solch einem Gerät oder von einem Augenarzt untersucht wird. Denn es gibt angeborene Sehfehler, die Sie als Eltern nicht bemerken und wo es von Arztseite nicht reicht, Sie als Eltern zu fragen „Sieht Ihr Kind Vögel am Himmel?" oder „Sieht Ihr Kind Krümel auf dem Boden?"
Diese angeborenen Sehfehler müssen durch eine maschinelle und/oder eine Augenarzt-Untersuchung entdeckt werden. Denn das Tolle ist: Wenn man viele dieser Sehfehler frühzeitig therapiert, erzielt man oft prima Erfolge. Oder umgekehrt: Wenn man manche Sehfehler zu spät entdeckt, ist es oft kaum mehr möglich, verloren gegangene Sehkraft zurückzugewinnen.
Deshalb: Darauf achten, dass ihr Kind im Rahmen der U6, spätestens der U7, solch eine augenärztliche Screening-Untersuchung erhält. Sprechen Sie Ihren Kinderarzt an. Es ist eine Maßnahme mit Weitsicht.
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