Aus U wird J - die J1-Vorsorgeuntersuchung
Dies ist fast der Abschluss unserer Reihe zu den Vorsorgeuntersuchungen. Wir schauen uns die J1 an, die vorletzte Untersuchung.
Diese Jugenduntersuchung soll stattfinden im Alter zwischen zwölf und 15, wir machen sie meistens ab 13. Das ist schon eine sehr komplexe Vorsorge. Vorab gibt es zwei Fragebögen, den einen füllen die Jugendlichen selbst aus, den anderen die Eltern.
Die Vorsorge selbst geht dann los mit Wiegen, Messen, Hörtest, Sehtest, Blutdruck, Blick in den Impfpass, alles so weit wie immer. Bei uns in der Praxis machen wir es dann so, dass wir einen Teil mit dem oder der Jugendlichen alleine machen und einen Teil gemeinsam mit dem anwesenden Elternteil, sofern denn eines dabei ist, denn manchmal kommen die Jugendlichen auch schon alleine, was auch völlig in Ordnung ist.
Sie werden also ausgiebig körperlich untersucht, sie werden gefragt, ob es irgendwelche Beschwerden gibt und dann geht es natürlich auch viel um psychosoziale Themen - wie läuft es in der Schule, auch das Thema Handy-/Computer-/Medienkonsum ist immer ein großes Thema inzwischen. Das Thema Sexualität kann aufkommen, manchmal geht's auch viel um soziale Interaktion, je nachdem, wie gut oder weniger gut sich die Kinder in ihren Klassengemeinschaften oder Sportgemeinschaften aufgehoben fühlen. Wir bieten immer auch an, dann noch eine Blutentnahme zu machen, wobei man einen Check einiger Basiswerte vornimmt, z. B. Schilddrüse, Leberwerte, Blutfette.
Also, im Großen und Ganzen ist das eine recht komplexe Geschichte und eine, die wir sehr empfehlen. Wenn Ihre Kinder also im entsprechenden Alter sind, bitte dran denken, das ist eine sehr gute, wichtige Vorsorge.
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Zungenbändchen
Ein Thema, das frischgebackene Eltern oft beschäftigt und das unbedingt von Experten eingeschätzt werden sollte: ein verkürztes Zungenbändchen bei Babys.
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Die Nierenbeckenentzündung, auch oberer Harnwegsinfekt genannt, ist ein Krankheitsbild, welches bei Babys und Kleinkindern gar nicht so selten ist - und es ist wichtig, etwas darüber zu wissen.
Kindertagesbetreuungsgesetz
Es gibt sie noch: gute Neuigkeiten aus dem Bürokratie-Dschungel! Die Bescheinigung nach §4 Kindertagesbetreuungsgesetz wird nicht mehr benötigt. Eltern können ab sofort einfach das Gelbe Heft und den Impfpass vorzeigen, wenn ihr Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung oder zu Tageseltern gehen soll.